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Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Trient - Justizministerium

Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Trient

Stellvertretende Generalstaatsanwälte beim Oberlandesgericht

Nach meinem Abschluss in Rechtswissenschaften an der Universität La Sapienza in Rom erwarb ich an derselben Universität ein Postgraduierten-Diplom in Rechtsberufen und promovierte anschließend an der Bocconi-Universität Mailand in Wirtschaftsrecht – Business Law.

Im Jahr 2007 trat ich in den Justizdienst ein.

Nach einem Referendariat in den Justizbehörden in Rom wurde ich 2009 Richter am Landesgericht Udine, wo ich zunächst in Zivil- und Vormundschaftssachen (sowie als Grundbuch-Richter) und dann in Strafsachen tätig war.

Im Jahr 2015 wurde ich an die Justizbehörden nach Mailand versetzt, wo ich die Funktion des Staatsanwaltes übernahm. In diesem Amt war ich in verschiedenen Bereichen tätig, vor allem in folgenden: schutzbedürftige Personen, insbesondere im Bereich der Kriminalität auf Bezirksebene, Strafvollstreckung, Fahndung nach flüchtigen Tätern, Straftaten im Zusammenhang mit Drogenhandel, Raub, Erpressung, Straftaten gegen das Eigentum, die in organisierter Form begangen werden, Vorsorgemaßnahmen, Konkursdelikte.

Vom 01.06.2017 bis 01.01.2020 bekleidete ich das Amt des Richters als Mitglied der regionalen Steuerkommission – Lombardei.

Am 31.01.2024 habe ich mein Amt in dieser Generalstaatsanwaltschaft angetreten.

Alessandra Burei, 1988 in den Justizdienst getreten (M.D. 10.11.1988), absolvierte ihr Gerichtsreferendariat am Landesgericht Bozen, wo sie in der Folge die Funktion als Richterin für die Vorerhebungen wahrnahm.

Nach ihrer Ernennung zur Berufungsrichterin im Jahre 2002 erwarb sie mit nachfolgendem Beschluss des Obersten Rats für das Gerichtswesen vom 10.7.2013 die Anerkennung der VI. Berufsbewertung. Ab dem 2.4.2007 übte sie die Funktion als Richterin am Jugendgericht in Bozen aus; ab dem 19.1.2014 nahm sie diese Funktion am Jugendgericht in Brescia wahr.

Seit dem 25.2.2016 ist sie stellvertretende Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Trient Außenabteilung Bozen.

Sie spricht englisch und besitzt den Zweisprachigkeitsnachweis für italienisch und deutsch.

Donatella Marchesini, geboren in Bozen am 17.4.1963, machte ihren Doktor in Rechtswissenschaften nach einer Diplomarbeit über das internationale Recht an der Universität von Modena mit Bestnote und lobender Erwähnung (110 su 110 e lode).

Nach Eintritt in den Justizdienst am 26.4.1991, nahm sie die Funktion als Richterin in Bozen und in der Folge ab dem Jahr 2000 die der stellvertretenden Staatsanwältin war; in diesem Zusammenhang befasste sie sich ab 2002 mit Straftaten zum Nachteil benachteiligter Personen (Sexualdelikte auch zum Nachteil von Minderjährigen, Misshandlungen in der Familie, Übervorteilung wehrloser Personen, Kinderpornographie und Prostitution), wobei sie 2009 die Rolle der Koordinatorin der entsprechenden Arbeitsgruppe und ab 2012 die der Koordinatorin der Arbeitsgruppe Personenschutz und Gesundheit sowie die Funktion als Richterin für Zivilsachen wahrnahm.

Sie ist Mitglied des Richterrates und war zudem Mitglied der Wettbewerbskommission für das Auswahlverfahren für Richter und Staatsanwälte in der Provinz Bozen, ausgeschrieben mit Ministerialdekret vom 27.2.2008.

Sie nahm 2009 und 2015 an zwei internationalen Austauschprogrammen teil; außerdem besuchte sie Ausbildungskurse über internationales Recht im Ausland und in Italien.

Sie besitzt den Zweisprachigkeitsnachweis für italienisch und deutsch und spricht englisch und spanisch.

Seit dem 14.12.2016 ist sie stellvertretende Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Trient Außenabteilung Bozen.

Maria Teresa Rubini wurde in Udine geboren und erwarb den Universitätsabschluss im Jahre 1981 in Padova. Sie trat 1984 in den Justizdienst ein.

Nach dem Referendariat in Venedig wurde sie zur Strafrichterin am Landesgericht in Udine ernannt. Ab 1987 übte sie die Funktion der leitenden Amtsrichterin in Genua aus, wo sie bis 1999 verblieb; dort war sie innerhalb spezialisierter Gruppen im Bereich Umweltschutz und Arbeitsunfälle tätig.

Nachfolgend war sie in Genua als Richterin am Überprüfungsgericht, Überwachungsrichterin, Richterin am Landesgericht sowie überwiegend als Richterin für die Vorerhebungen tätig; in dieser Funktion behandelte sie Verfahren von nationaler Bedeutung im Bereich der organisierten Kriminalität, der Wirtschaftskriminalität und der verschuldensabhängigen Haftung.

Sie nahm die Funktion als qualifizierte Ausbilderin für die Region Ligurien der Scuola Superiore della Magistratura (italienische Hochschule für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten) wahr; in dieser Funktion nahm sie an der Organisation von Studientreffen zur berufsbegleitenden Weiterbildung teil und hatte auch Kollegen aus europäischen Ländern dank des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) zu Gast; sie selbst war ihrerseits Gast bei Gerichtsämtern und Ausbildungsinstituten in Europa.

Am 9.1.2019 wurde sie in Trient zur Stellvertretenden Generalstaatsanwältin ernannt.

Der stellvertretende Staatsanwalt bildet die grundlegende operative Einheit für die Tätigkeit des Amtes und handelt im Rahmen der ihm zugewiesenen Angelegenheiten mit voller Entscheidungsfreiheit, abgesehen von der Verpflichtung zur Berichterstattung und zur Genehmigung der entsprechenden Anordnungen und der damit verbundenen Feststellungen, für alle Verfahren in Bezug auf:

  • Straftaten, die in die Zuständigkeit des Schwurgerichts zweiter Instanz fallen;
  • Straftaten im Sinne von Artikel 51 Absatz 3 bis StPO;
  • Verfahren, an denen ein öffentliches Interesse besteht: Das öffentliche Interesse ergibt sich aus der wiederholten und nicht episodischen Veröffentlichung von Nachrichten über das Verfahren im Pressespiegel des Amtes;
  • Verfahren, die ausdrücklich mit dem Vermerk "Bericht" versehen sind.

Für die Außenstelle Bozen muss diese Verpflichtung in Bezug auf den Generalanwalt erfüllt werden. In Erfüllung der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit und in Befolgung des Beschlusses des Obersten Rates für das Gerichtswesen vom 11. Juli 2018, der die Leitlinien für die Organisation der Justizämter zum Zwecke einer korrekten Kommunikation enthält, sind die Staatsanwälte des Amtes verpflichtet, den Amtsleiter, d.h. den Generalanwalt der Außenstelle Bozen - mit der Verpflichtung des Generalanwalts, den Generalstaatsanwalt unverzüglich zu informieren - über besonders heikle, ernste und wichtige Angelegenheiten zu informieren, die aufgrund der Art des Sachverhalts oder der Eigenschaft der beteiligten Personen oder aufgrund neuer oder besonders komplexer und heikler Rechtsfragen geeignet sind, das Ansehen des Amtes zu beeinträchtigen.

Bei der Verteilung der Zuständigkeiten unter den Staatsanwälten wird in Anbetracht der geringen Größe des Amtes tendenziell vermieden, dass ein einziger stellvertretender Generalstaatsanwalt die ausschließliche Zuständigkeit für eine Angelegenheit hat, um die Möglichkeit des Vergleichs zu fördern und die Zerstreuung der Erfahrung im Falle der Versetzung eines einzelnen Staatsanwaltes sowie eine Kristallisierung zu vermeiden, die der Gesamtqualität der Arbeit und der Entwicklung der Professionalität der betroffenen Staatsanwälte schaden könnte, und folgt daher als vorrangiges Kriterium dem Rotationsprinzip.

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