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Hochschulabgänger/-innen mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften haben die Möglichkeit bei den Gerichtsämtern (Oberlandesgerichte, Landesgerichte, Staatsanwaltschaften Generalstaatsanwaltschaften, Überwachungsgerichte, Judengerichte, Verwaltungsgerichte, Staatsrat) ein 18-monatiges Ausbildungspraktikum zu absolvieren. Die rechtlichen Grundlagen dafür bietet Artikel 73 des GD 69/2013, umgewandelt in Gesetz Nr. 98 vom 09.08.2013, später abgeändert durch Artikel 50 und 50-bis des GD Nr. 90 vom 24. Juni 2014, mit Änderungen umgewandelt in Gesetz Nr. 114 vom 11. August 2014.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Besitz eines nach einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren erworbenen Laureatsdiploms in Rechtswissenschaften
Notendurchschnitt von mindestens 27/30 in den Fächern (italienisches) Verfassungsrecht, Privatrecht, Zivilgerichtliches Verfahrensrecht, Handelsrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht bzw. Abschlussnote von mindestens 105/110.
Der/Die Bewerber/-in hat das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet.
Gegen den/die Bewerberin liegt keine Verurteilung wegen eines nicht fahrlässig begangenen Verbrechens und keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen einer Übertretung vor, er/sie ist keiner Vorsorge oder Sicherungsmaßnahme unterworfen worden.
Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so gelten der in den oben genannten Fächern erzielte Notendurchschnitt, die Abschlussnote, das jüngere Lebensalter in dieser Reihenfolge als Vorzugstitel.
Bei Gleichheit der genannten Voraussetzungen, werden Bewerber/-innen, die postuniversitäre juristische Spezialisierungskurse absolviert haben, bevorzugt.
Hochschulabgänger/-innen mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften haben die Möglichkeit bei den Gerichtsämtern (Oberlandesgerichte, Landesgerichte, Staatsanwaltschaften Generalstaatsanwaltschaften, Überwachungsgerichte, Judengerichte, Verwaltungsgerichte, Staatsrat) ein 18-monatiges Ausbildungspraktikum zu absolvieren. Die rechtlichen Grundlagen dafür bietet Artikel 73 des GD 69/2013, umgewandelt in Gesetz Nr. 98 vom 09.08.2013, später abgeändert durch Artikel 50 und 50-bis des GD Nr. 90 vom 24. Juni 2014, mit Änderungen umgewandelt in Gesetz Nr. 114 vom 11. August 2014.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Besitz eines nach einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren erworbenen Laureatsdiploms in Rechtswissenschaften
Notendurchschnitt von mindestens 27/30 in den Fächern (italienisches) Verfassungsrecht, Privatrecht, Zivilgerichtliches Verfahrensrecht, Handelsrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht bzw. Abschlussnote von mindestens 105/110.
Der/Die Bewerber/-in hat das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet.
Gegen den/die Bewerberin liegt keine Verurteilung wegen eines nicht fahrlässig begangenen Verbrechens und keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen einer Übertretung vor, er/sie ist keiner Vorsorge oder Sicherungsmaßnahme unterworfen worden.
Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so gelten der in den oben genannten Fächern erzielte Notendurchschnitt, die Abschlussnote, das jüngere Lebensalter in dieser Reihenfolge als Vorzugstitel.
Bei Gleichheit der genannten Voraussetzungen, werden Bewerber/-innen, die postuniversitäre juristische Spezialisierungskurse absolviert haben, bevorzugt.
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