Die Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Trient ist eine einheitliche Dienststelle, zu der auch die Dienststelle in Bozen gehört. Sie wurde eingerichtet, um die Aufgaben der Generalanwaltschaft bei der Außenabteilung des Oberlandesgerichts Trient mit Sitz in Bozen zu erfüllen.
Das Amt als Ganzes ist für die gesamte Autonome Region Trentino-Südtirol und ein Gebiet mit 1.072.000 Einwohnern zuständig und sieht folgenden Stellenplan vor:
- insgesamt 3 Berufsrichter bei der Generalstaatsanwaltschaft TRIENT: 1 Generalstaatsanwalt und 2 stellvertretende Generalstaatsanwälte, darüber hinaus 1 Bezirksstaatsanwalt;
- insgesamt 3 Berufsrichter bei der Außenabteilung in BOZEN: 1 Generalanwalt und 2 stellvertretende Generalanwälte.
Der Gerichtssprengel Trient zeichnet sich durch zwei wichtige Eigenheiten aus:
- erstens durch das Vorhandensein einer Sonderregelung für die Zweisprachigkeit, auch für Verfahrenshandlungen und die Einstellung von Richtern/Staatsanwälten und Bediensteten, die nur die Bozner Dienststellen betrifft, wobei in diesem Zusammenhang auf Artikel 100 des Sonderstatuts der Autonomen Region verwiesen werden muss, wonach die deutschsprachigen Bürger der Provinz Bozen das Recht haben, in ihren Beziehungen zu den in der Provinz ansässigen oder regional zuständigen Justizbehörden ihre eigene Sprache zu verwenden;
- zweitens aufgrund der durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 16/2017 (mit Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Autonomen Region Trentino-Südtirol und der Autonomen Provinzen Trient und Bozen) eingeführten Delegierung fast aller ministeriellen Befugnisse im Zusammenhang mit der organisatorischen und administrativen Unterstützungstätigkeit der Justizbehörden an die Autonome Region mit den entsprechenden finanziellen Belastungen, sowie aufgrund der Übertragung der ehemaligen staatlichen Liegenschaften, in denen Justizbehörden untergebracht sind, in das Vermögen der Autonomen Provinzen Trient und Bozen, wobei sie für die Ausübung der Befugnisse zweckgebunden sind.
Gemäß Artikel 1 des obigen Dekrets werden nämlich <<ab dem 1. Jänner 2017 der Region Trentino-Südtirol – bezogen auf ihr Gebiet – die Befugnisse betreffend die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit zur Unterstützung der Gerichtsämter mit Ausnahme jener betreffend das richterliche Personal sowie das Verwaltungspersonal in Führungspositionen delegiert>>. Da kein Bediensteter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, in den Reihen der Zentralverwaltung zu verbleiben, ist das gesamte Verwaltungspersonal folglich in die regionalen Funktionen übergegangen, während, wie bereits erwähnt, die Stelle des Verwaltungsleiters seit einiger Zeit unbesetzt ist.