Auszug aus der Dienstanweisung Nr. 8/2024:
"Es besteht die Notwendigkeit, den Zugang zum Livatino-Saal durch eine neue Bestimmung zu regeln, um eine angemessenere Verwaltung entsprechend der Natur und dem Zweck, für die der Sitzungssaal der StA bestimmt ist, zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird Folgendes angeordnet:
- die Nutzung des Saals muss ausdrücklich vom Generalstaatsanwalt in schriftlicher Form genehmigt werden, nachdem ein förmlicher Antrag an das Generalsekretariat der Generalstaatsanwaltschaft unter der ordentlichen E-Mail-Adresse prot.pg.trento@giustizia.it mindestens drei Tage vor dem für die Sitzung oder Veranstaltung vorgesehenen Termin gestellt wurde;
- der Schlüssel für den Zugang zum Saal wird vom Verantwortlichen des Generalsekretariats an einem Ort aufbewahrt, der dem Personal und den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes bekannt und für mögliche Notfälle oder Reinigungsarbeiten zugänglich ist;
- es ist dem Personal, das nicht der Generalstaatsanwaltschaft angehört, einschließlich der Richter und Staatsanwälte, untersagt, Gegenstände und Einrichtungsaccessoires des Livatino-Saals zu benutzen, die sich in anderen Räumen als denen befinden, in denen Sitzungen stattfinden; der Zugang zu den Toiletten ist gestattet.
Auch das Reinigungspersonal darf den Saal nur zu diesem Zweck betreten, wobei die im Saal selbst befindlichen Einrichtungsgegenstände nicht benutzt werden dürfen, mit Ausnahme derjenigen, die zur Aufbewahrung des für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Materials bestimmt sind.
Die Leitenden Staatsanwälte des Sprengels können über den Saals verfügen, indem sie sich per E-Mail an das Generalsekretariat der Generalstaatsanwaltschaft wenden, vorausgesetzt, dass dies mindestens einen Tag vor dem für die Sitzung oder Veranstaltung vorgesehenen Termin aus offensichtlichen organisatorischen Gründen geschieht.
Der Generalanwalt hat stets unmittelbaren Zugang zum Livatino-Saal nach vorheriger einfacher Benachrichtigung des Sekretariats der Generalstaatsanwaltschaft.
Für die Sitzungen des Justizrates an den Tagen, an denen er vom Präsidenten des Oberlandesgerichts einberufen wird, ist keine Genehmigung erforderlich.
Alle anderen Bestimmungen über den Zugang zum Livatino-Saal und dessen Nutzung werden durch diese Anordnung mit sofortiger Wirkung aufgehoben."