WELCOME_MESSAGE

Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Trient - Justizministerium

Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Trient

Generalanwalt beim Oberlandesgericht

Markus Mayr wurde 1957 in Ritten (BZ) geboren und promovierte auf der Universität Florenz zum Doktor der Rechtswissenschaften.

Er trat 1988 in Bozen in den Justizdienst ein, nachdem er einige Jahre lang als Rechtsanwalt tätig war.

Er bekleidete das Amt des Bezirksrichters und ab 1997 das des Staatsanwaltes in Bozen, wobei er in derselben Stadt von 2009 bis 2017 das Amt des beigeordneten Oberstaatsanwaltes innehatte.

Als Experte im Fachbereich Wirtschaftskriminalität koordinierte er verschiedene Arbeitsgruppen im Bereich Steuer- und Wirtschaftsdelikte.

Seit 2012 ist er Richter der Steuerkommission zweiter Instanz in Bozen.

Mit Beschluss des Obersten Rats für das Gerichtswesen vom 20.6.2018 wurde er zum Generalanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Trient, Außenstelle Bozen, ernannt.

Der Generalanwalt hat intermediäre organisatorische Befugnisse und Zuständigkeiten, die sich auf den gesamten Sprengel erstrecken, auch wenn er in einer anderen territorialen Organisationseinheit untergebracht ist.

Zu diesem Zweck wird der Generalstaatsanwalt bei Abwesenheit, Stimmenthaltung oder Verhinderung gemäß Artikel 109 des Gerichtsverfassungsgesetzes durch den Generalanwalt und bei dessen Abwesenheit durch den dienstältesten stellvertretenden Generalstaatsanwalt vertreten.

Mit Ausnahme der Vertretung des Amtes und somit seines äußeren Rahmens (das heißt: Beziehungen zu anderen institutionellen Einrichtungen, zur Presse, die Befugnisse gemäß DfB StPO, in Bezug auf die gerichtspolizeilichen Abteilungen, die Funktionen der Ermittlungskoordinierung, usw.) und der Zuständigkeiten in Bezug auf die Sicherheit der Staatsanwälte/Richter des Sprengels und die interne Sicherheit der Justizbehörden, wenn es sich um Entscheidungen handelt, die alle Behörden des Sprengels betreffen (z.B. in Bezug auf die Überwachung und die Videoüberwachung) und die somit dem Generalstaatsanwalt vorbehalten sind, wird dem Generalsanwalt die gesamte Leitung der Bozner Behörde übertragen.

Der Generalanwalt ist aufgrund der organisatorischen Maßnahme vom 1. März 2024 zum nationalen Eurojust-Korrespondenten für die Generalstaatsanwaltschaft Trient und die Außenstelle Bozen ernannt worden.

Torna a inizio pagina Collapse