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Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Trient - Justizministerium

Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Trient

Antrag auf Unbedenklichkeitserklärung

Es gibt zwei Arten von Unbedenklichkeitserklärungen:

1. Unbedenklichkeitserklärung für die Einstellung von Personal, einzureichen bei Zugang von neuem Personal zu Arbeitszwecken innerhalb der Gerichtsgebäude.

2. Unbedenklichkeitserklärung für Arbeiten und Lieferungen innerhalb der Gerichtsgebäude, einzureichen bei Zugang von Unternehmen für Tätigkeiten, die innerhalb der Gerichtsgebäude durchgeführt werden sollen.

Für jede Art muss das entsprechende Formular ausgefüllt werden:

Beide Arten von Anträgen auf Unbedenklichkeitserklärung sind ausschließlich an die PEC-Adresse prot.pg.trento@giustiziacert.it zu senden.

Für Informationen oder Erläuterungen können Sie sich an das Sekretariat der Generalstaatsanwaltschaft unter den Nummern 0461-200248/200224 wenden oder eine E-Mail an die Adresse ufficiosicurezza.pg.trento@giustizia.it senden.

Die Behörde prüft den Antrag und stellt im Falle einer positiven Entscheidung eine Sicherheitsgenehmigung aus, die per zertifizierter E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird.

Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie in jedem Fall eine entsprechende Rückmeldung.

Es wird schließlich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsbescheinigung dem Sicherheitspersonal des Gerichtsgebäudes in digitaler oder gedruckter Form vorgelegt werden muss; das Sicherheitspersonal überprüft die Übereinstimmung mit dem in seinem Besitz befindlichen Exemplar.

Die Sicherheitsbescheinigung befreit zudem nicht von Kontrollen mittels Metalldetektoren und Scannern, sofern diese vorgesehen sind.

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