GESETZESBESTIMMUNGEN BETREFFEND ORGANISATION UND TÄTIGKEIT
Bezugsbestimmungen
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ALLGEMEINE VERWALTUNGSAKTE
Bezugsbestimmungen
GESETZESDEKRET N. 16 VOM 7. FEBRUAR 2017
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 16 vom 7. Februar 2017 mit „Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol mit Bestimmungen zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der administrativen und organisatorischen Unterstützung der Justizbehörden” werden der Region Trentino - Südtirol für ihr Gebiet die Aufgaben im Zusammenhang mit der administrativen und organisatorischen Unterstützung der Justizbehörden übertragen, mit Ausnahme derjenigen, die das Justizpersonal und das leitende Verwaltungspersonal betreffen.
ORGANISATIONSPROJEKT DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT VON TRENTO
Organisationsplan für den Dreijahreszeitraum, in dem die operativen Voraussetzungen festgelegt werden, damit im Bezirk des Berufungsgerichts von Trient die Autonomie und Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft bei der Ausübung ihrer Funktionen, die Effizienz der Dienstleistungen der Generalstaatsanwaltschaft, auch unter Einbeziehung aller Richter in die Organisation, und die wirksame Erfüllung der vielfältigen Aufgaben des Rechtssystems konkret gewährleistet sind.
VERORDNUNG ÜBER DIE VIDEOÜBERWACHUNG
Verordnung über die Videoüberwachung in den Gerichtsgebäuden des Bezirks des Berufungsgerichts von TRENTO. (Videoüberwachung – Kameras)
ÄNDERUNG VON ART. 3, ABSATZ 6 DER VERORDNUNG ÜBER DIE VIDEOÜBERWACHUNG
Änderung von Artikel 3, Absatz 6, der Verordnung über die Videoüberwachung in den Gerichtsgebäuden des Bezirks des Berufungsgerichts von TRENTO vom 14. November 2024
STRATEGISCHE UND VERWALTUNGSPOLITISCHE PLANUNGSDOKUMENTE
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SONDERSTATUT UND REGIONALGESETZE
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Die diesbezügliche Veröffentlichungspflicht gilt nicht für diese Verwaltung
DISZIPLINARORDNUNG UND VERHALTENSKODEX/VERHALTENSREGELN
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Die diesbezügliche Veröffentlichungspflicht gilt nicht für diese Verwaltung